Landkreistag lehnt Mitfinanzierung der Landkreise für erhöhte KiFöG-Landespauschalen in 2016 ab

Kindergruppe

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) müssen die Landkreise die vorgesehenen höheren Landespauschalen um 53 v. H. aufstocken, ohne dass gleichzeitig die Finanzierung dieser Mehrbelastung auf Kreisebene abgesichert ist. Der Landkreistag lehnt daher den Gesetzentwurf ab, wie Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, heute in Magdeburg erklärt:

„Wenn das Land seine Pauschalen für die Kindertageseinrichtungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 anheben will, muss es diese Entscheidung auch allein bezahlen und kann nicht die Landkreise hierfür in die Finanzierungspflicht nehmen. Die Landkreise hatten nicht die Chance, entsprechende Mittel in die Kreishaushalte für 2016 einzuplanen. Deshalb steht dieses Geld jetzt auch nicht zur Verfügung.“

Der Landkreistag erneuert gleichzeitig seine Forderung nach einer grundsätzlichen Überarbeitung des KiFöG, um weitere Kostensteigerungen einzudämmen. „Wir hätten uns daher gewünscht, dass zunächst die Ergebnisse der bereits laufenden wissenschaftlichen Evaluierung abgewartet werden und nicht im Vorfeld noch weitere Mittel verteilt werden“, so Präsident Ziche.

Aus Sicht des Landkreistages bestehen auch Zweifel daran, dass die jetzt bereitgestellten Gelder helfen werden, die Elternbeiträge wie geplant zu begrenzen. Schließlich sind die Landeszuweisungen nach § 12a Abs. 1 Satz 2 KiFöG an die Träger der Einrichtungen und nicht an die für die Festsetzung der Elternbeiträge zuständigen Gemeinden auszuzahlen.

Pressemitteilung vom 13. Juni 2016 [PDF-Dokument: 90 kB]

 

13.06.2016